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Grüne Bundesmitgliedschaft

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Veranstaltung:ZUKUNFT GESTALTEN - wir stellen uns in die Startlöcher
Beitragsnummer: Kapitel
Beitragsersteller*in:Armin Kraml
Status:Geprüft
Eingereicht:17.06.2018, 16:24

Text

    Nach dem Desaster bei den Nationalratswahlen ist es uns erst so richtig bewusst
    geworden wie wir sowohl finanziell als auch strukturell getroffen werden können,
    wenn wir aus dem Nationalrat fliegen. Hier müssen wir (auch zum Neuaufbau) mehr
    Solidarität (und auch Verbundenheit) Richtung einer Bundesorganisation der
    Mitglieder einfordern.Vor allem die Landesorganisationen sind meiner Meinung
    nach nicht bereit diesbezüglich die notwendigen Schritte zur Stärkung der
    Bundesorganisation zu leisten. Dabei wäre es gerade im ihren Interesse eine
    starke Bundesorganisation als Partner an ihrer Seite zu haben. Sollte eine
    Bundesorganisation direkten Zugriff auf die Daten bzw. Kontaktmöglichkeiten mit
    den Mitgliedern haben, so wäre eine bessere Einbindung auf das Bundesgeschehen
    und verbesserte Mitsprache möglich.

    Anderungsvorschläge

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    keine

    Kommentare

    12.08.2018

    Alfred Trötzmüller:

    Die Einführung einer zusätzlichen Bundesmitgliedschaft zu den Landes- und Ortsgruppenmitgliedschaften erscheint mir nicht sinnvoll, vielmehr müssten die Regeln der Mitglieschaft in den Landesorganisationen vereinheitlicht werden, sodass die Statutenbestimmung, dass Landesmitglieder auch Mitglieder der Bundesorganisation sind, auch gelebt werden kann. Und es müsste der Bundesorganisation auch ein Anteil an den Mitgliedsbeiträgen zur Verfügung stehen. Das wird zwar nicht viel ausmachen, aber derzeit hat die Bundespartei null Budget, wenn sie die staatliche Parteienförderung verliert.
    Für die Kontaktmöglichkeiten mit den Mitglieden ist es auch erforderlich, dass es in allen Bundesländern klare Mitgliederregelungen gibt.
    Im § 5,2 des Statuts müsste der Passus
    "Grundsätzlich gibt es weder auf
    Bundes- noch auf Landesebene die verpflichtende
    Einführung von ,Mitgliedschaften'. Die Landesorganisationen handhaben diese Frage autonom. Mitgliedsbeiträge verbleiben bei den Landesorganisationen."
    daher abgeändert werden.
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